Ambiente News 059

Woran erkennt man besonders emissionsarme Holzfeuerungsanlagen?

Für alle Einzelraumfeuerungsanlagen gelten seit März 2010 neue Anforderungen an Schadstoffausstoß und Wirkungsgrad.
Schon lange werden Ihnen bei Breidenbach nur noch Anlagen verkauft, die die Anforderungen der Stufe 2 der Verordnung über kleine und mittlere Feuerungsanlagen (1. BlmSchV) einhalten. Diese zweite Grenzwertstufe ist für alle neuen Anlagen, die jetzt errichtet werden Pflicht und deutlich strenger alls die bisherige Stufe 1.
Das Kompetenzteam von Breidenbach berät Sie hierüber ausführlich.