Als Eigenheimbesitzer sollten Sie wissen, dass es ab dem 31. Dezember dieses Jahres neue Vorgaben für Einzelraumfeuerungsanlagen – so der Fachbegriff – gibt, die mit festen Brennstoffen betrieben werden. Diese müssen den Anforderungen der 1. Bundes-Immissionsschutzverordnung (BlmSchV, Stufe 2) entsprechen, um die Umwelt und die eigene Gesundheit zu schützen. Ab 2025 wird es dann ein Nutzungsverbot für alle anderen Öfen und Kaminöfen geben. Die Verordnung wurde schon 1974 eingeführt, um den CO₂ – Ausstoß zu begrenzen und umweltfreundliche Technologien zu fördern, die das Heizen mit Holz klimaverträglicher machen.
Unsere Spezialitäten sind zum einen die offenen Kamine, diese absoluten Lustfeuer, gerne mit Gas befeuert, aber auch mit Holz. Und zum anderen sind es die Strahlungsöfen, die über die Oberfläche Wärme abgeben.
1977 gegründet, hat sich Kunibert Breidenbach, Geschäftsführer und Inhaber der „Breidenbach Kachelofen- und Kaminbau GmbH“ zum Experten für exklusive Kamine im Innen- und Außenbereich entwickelt.
Besuchen Sie uns auch hier: