Ambiente News 240

Das sollten Eigenheimbesitzer wissen

Als Eigenheimbesitzer sollten Sie wissen, dass es ab dem 31. Dezember dieses Jahres neue Vorgaben für Einzelraumfeuerungsanlagen – so der Fachbegriff – gibt, die mit festen Brennstoffen betrieben werden. Diese müssen den Anforderungen der 1. Bundes-Immissionsschutzverordnung (BlmSchV, Stufe 2) entsprechen, um die Umwelt und die eigene Gesundheit zu schützen. Ab 2025 wird es dann ein Nutzungsverbot für alle anderen Öfen und Kaminöfen geben. Die Verordnung wurde schon 1974 eingeführt, um den CO₂ – Ausstoß zu begrenzen und umweltfreundliche Technologien zu fördern, die das Heizen mit Holz klimaverträglicher machen.