In der Bundesrepublik wird viel Wert auf saubere Luft gelegt, deshalb gibt es bei Einzelraumfeuerungsanlagen Technologien die emissionsarm verbrennen. Um diese Entwicklung zu fördern, gibt es gesetzliche Vorgaben, die Sie als Eigenheimbesitzer beachten müssen. Besonders wichtig sind hierbei das BlmSchG und die BlmSchV, da sie den Betrieb und die Zulassung von Feuerungsanlagen regeln. Ab dem 1. Januar kommenden Jahres müssen alle Feuerungsanlagen, die mit Festbrennstoffen betrieben werden, diesen Bestimmungen entsprechen.
Welche hierzu zählen und wer betroffen ist, kann Ihnen kompetent GF Kunibert Breidenbach erläutern.
Unsere Spezialitäten sind zum einen die offenen Kamine, diese absoluten Lustfeuer, gerne mit Gas befeuert, aber auch mit Holz. Und zum anderen sind es die Strahlungsöfen, die über die Oberfläche Wärme abgeben.
1977 gegründet, hat sich Kunibert Breidenbach, Geschäftsführer und Inhaber der „Breidenbach Kachelofen- und Kaminbau GmbH“ zum Experten für exklusive Kamine im Innen- und Außenbereich entwickelt.
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